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Wohnungsmangel in Hamburg

28. Oktober 2025 André Bigalke

Wir könnten viel mehr sein!

In vielen politischen Umfragen wird als eines der drängendsten Probleme unserer Zeit der Wohnungsmangel genannt. Das gilt insbesondere für eine wachsende Millionenstadt wie Hamburg.

Auch im Stadtteilrat taucht das Thema in der Diskussion um unbebaute Flächen, Aufstockungen von Gebäuden oder die Nutzungen der Magistralen-Ränder immer wieder auf.

Ein zusätzlicher Grund ist aber auch gerade in innenstadtnahen Vierteln wie unserem Wohnungsleerstand und die Fehl- und Fremdnutzung von Wohnräumen. Dies ist ein ärgerliches Phänomen mit einem nicht unerheblichen Umfang. Gerne hätten wir in diesen Wohnungen normale Mietverhältnisse, wir könnten in Barmbek-Süd viel mehr sein!

Die Zahl der wirklichen Wohnungsleerstände in Hamburg ist schwer ermittelbar, da eine eindeutige Abgrenzung unmöglich ist. Diese Wohnungen stehen aus verschiedenen Gründen leer: Einige werden saniert oder umgebaut und stehen dann nach einigen Monaten dem Mietmarkt wieder zur Verfügung, es gibt auch rechtliche Situationen, die einen Leerstand nach sich ziehen, z. B. im Todesfall.

In manchen Fällen aber sind die Wohnungen ein Spe kulationsobjekt, das Haus oder die Einzelwohnung sollen weiterverkauft werden, möglicherweise sogar ein Neubau entstehen, was bei einem Leerstand rentabler und leichter ist. Ein so extremes Beispiel wie den Fall Grindelallee haben wir im Stadtteil zwar nicht, aber es gab durchaus auch einige Beispiele von Mehrfamilienhäusern, bei denen diese Motivation vorlag.

In diesen Fällen lohnt sich immer die Meldung bei der Wohnheimabteilung des Bezirksamtes, damit diese auf den Standort aufmerksam werden. Und selbst wenn die Sanierung wirklich nur etwas langsamer voran geht, wird ein vernünftiger Immobilienbesitzer dafür Verständnis haben, dass bei der aktuellen Wohnungsmarktlage nachgefragt wird.

Etwas klarer ist die Betrachtung bei der Vermietung über Gästewohnungen-Plattformen, die in einem Wohnraumschutzregister erfasst werden müssen; die Anzahl dieser Untervermietungswohnungen hat sich in Hamburg (jetzt rund 12.000) und auch in Hamburg-Nord (aktuell rund 2.750) seit dem Beginn der Corona-Epidemie ungefähr verdoppelt.

Wichtig bei diesen Wohnungen ist, dass die meisten (genehmigungsfrei) weniger als acht Wochen und nur maximal mit der halben Fläche vermietet werden dürfen.

Wer also nur im Hamburger Sommer an Gäste einzelne Zimmer vermietet, muss sich nur anmelden und kann dieses unproblematisch tun, wenn er das auch mit seinem Vermieter geklärt hat.

Bei vielen Wohnungen wird anders verfahren: über längere Zeiträume wird die ganze Wohnung angeboten, die eigentlichen Mieter:innen wohnen woanders. Und nur sehr wenige von diesen sind genehmigte Ferienwohnungen, die über einen längeren Zeitraum und vollständig vermietet werden dürfen. Diese Ferienwohnungen werden von der Stadt nur selten genehmigt, Entwicklungen wie in Barcelona und Venedig schrecken ab.

Beide Formen, genehmigungsfrei und genehmigt, müssen auch bei der Werbung eine Wohnraumschutznummer angeben, an der auch der Status ablesbar ist.

Sollten also Wohnungen ohne Nummer oder zu umfangreich genutzt werden, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die von den Wohnraumschutzstellen der Bezirksämter verfolgt wird. Diese Ämter prüfen die Internetangebote, reagieren aber auch auf Meldungen solcher Objekte.

Diese Maßnahmen können dazu führen, dass insbesondere nur gewerblich genutzte zweckentfremdete Wohnungen wieder in den ordentlichen Mietmarkt zurückgeführt werden. Diese Entlastung könnte die sozialpolitische Lage auf dem Wohnungsmarkt etwas entlasten; die Wohnungen sind schließlich für Langzeitmieter:innen gedacht, nicht für Tourist:innen, für die in Hamburg vielfältige Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen gibt es bei der Hamburgischen Bürgerschaft (Drucksache 23/764).

Thema bei der nächsten Stadtteilratssitzung

Über die Handlungsmöglichkeiten insbesondere in dem zweiten Problemfeld werden wir uns auf der Stadtteilratssitzung am 5. November 2025 austauschen. Zwei Mitarbeitende des Bezirksamts Hamburg-Nord (Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt) sind eingeladen.

Bereits in der Vergangenheit hatte sich der Stadtteilrat mehrfach mit Thema befasst – an einzelnen Stellen wurde sogar die Wiederherstellung ordentlicher Mietsituationen erreicht. Wir müssen den Fokus aber deutlicher auf die Ferienwohnungsvermietung legen und unsere Forderungen deutlicher formulieren.

 

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