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Immobilie mit Potential abzugeben!

01. November 2018 André Bigalke

Seit vierzehn Jahren ist unklar, welche Nutzung die Bugenhagenkirche am Biedermannplatz erhalten soll, nachdem die Kirchengemeinde dort aufgelöst wurde. Jetzt scheint das Warten ein Ende zu haben; bis zum Frühjahr 2019 möchte der Kirchenkreis Hamburg-Ost Grund und Bebauung verkaufen. Bis zum letzten Jahr scheiterten Veränderungen auch daran, dass der Grund noch der Stadt Hamburg gehörte, die ihn in den zwanziger Jahren für den Bau der Kirche zur Verfügung gestellt hatte. Nachdem jetzt der Kirchenkreis diesen Boden erworben hatte, begann das Verkaufsverfahren.

Dieses darf nach dem Vertrag mit der Stadt nicht einfach nach dem Höchstpreisverfahren erfolgen, sondern muss sich an den im öffentlichen Raum üblichen Prinzipien eines Interessenbekundungsverfahrens orientieren. Damit müssen Investoren nicht nur Geld mitbringen, sondern insbesondere auch ein Konzept vorlegen, aus dem eine Nutzung für das denkmalgeschützte Kirchengebäude hervorgeht. Diese Nutzung, das hatte der Stadtteilrat immer auch gefordert, muss nach dem Vertrag zwischen Stadt und Kirche „dem Stadtteil zugewandt und den Menschen aus dem Stadtteil offenstehen“.

Das Auswahlgremium besteht aus sechs stimmberechtigten Beschäftigten der Landeskirche als Eigentümer. Diesen stehen 17 Beraterinnen und Berater ohne Stimmrecht zur Seite, die aus Behörden, Verbänden, der Kommunalpolitik und auch aus dem Stadtteilrat Barmbek-Süd stammen. Auf der ersten Sitzung dieses Gremiums wurden die Grundsätze des Verfahrens festgelegt. Danach soll die Entscheidung bis zum April 2019 getroffen sein. Vorgesehen sind zwei Auswahlphasen: nach der ersten soll Anfang des nächsten Jahres noch eine Konkretisierung der abgegebenen Interessenbekundungen möglich sein.

Eine öffentliche Informationsveranstaltung und eine Ideen-Börse für mögliche Interessierte haben bereits stattgefunden. Auf der Informationsveranstaltung ging es um die Rahmenbedingungen und die Bewertung der möglichen Nutzungsrichtungen. Auf der Börse fanden sich Interessierte für ein Investment, eine inhaltliche Nutzung wie auch eine Kombination aus beiden Elementen. Letztere ist besonders interessant, da nur mit einem umsetzbaren inhaltlichen Konzept für die Nutzung des Kirchengebäudes ein Zugriff auf das attraktive Baugrundstück südlich der Kirche möglich ist, auf dem sich jetzt noch das ehemalige Pastorats-Gebäude befindet.

Die Bugenhagenkirche steht für die Baugeschichte der Weimarer Republik und prägt den Platz und Straßenverlauf. Sie ist mittlerweile das älteste Kirchengebäude des Stadtteils und es symbolisiert den „Kampf um die Köpfe und Herzen“ zwischen Kirche und Arbeiterbewegung in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Die Kirche war jahrzehntelang für ein Drittel des Stadtteils religiöser und kultureller Anlaufpunkt, der vielfältig genutzt wurde. Ein solcher Ort ist mit dem weitgehenden Abbruch der Heiligengeistkirche am alten Barmbeker Markt fast aus der öffentlichen Nutzung verschwunden. Das darf nicht erneut geschehen!

Der Stadtteilrat hat sich in den letzten Jahren häufig mit der Bugenhagenkirche befasst. Die kulturelle Nutzung, wie sie seit längerem bestand, kam dabei unseren Vorstellungen von der Stadtteil-Zugewandtheit schon nahe; zur Zeit mit der BURG und vorher mit der Ausbildungsstätte für den Theaterbereich mit Praxis-Aufführungen. Verschiedene geäußerte Ideen für die Zukunft des Gebäudes kamen uns häufig als zu abgeschlossen vor. In unserem Stadtteil sind alle vorhandenen Orte, die nicht nur privat(wirtschaftlich) genutzt werden, kostbar! Die Bugenhagenkirche mit ihrem denkmalgeschützten Gottesdienstraum im Stil des Neuen Bauens, dem großen, gut ausgestatteten Theatersaal mit seinen Nutzungen auch für Private und Institutionen aus der Umgebung und dem netten kleinen Café im Eingangsbereich sollte lokal genutzt werden; das muss Überregionales nicht ausschließen.

Wir werden dieses Verfahren also genau begleiten und auch andere Nutzungen sichten. Dazu laden wir alle Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils ein, uns ihre Vorstellungen zukommen zu lassen, sei es auf unseren monatlichen Sitzungen oder per Brief oder Mail.

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